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Erfahren Sie hier Wissenswertes mittels grundlegender Fragestellungen über das Arbeitsgebiet Mediation...
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Der Begriff "Mediation" kommt aus dem Englischen und bedeutet Vermittlung.
Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktregelungsverfahren, das in den USA gegen Ende der vierziger Jahre als Vermittlungsmethode bei Arbeitskämpfen neu entdeckt und erfolgreich eingesetzt wurde. In den 60er und 70er Jahren wurde das Mediationsverfahren weiterentwickelt und hat sich inzwischen, von den USA ausgehend, weltweit verbreitet und wird in vielen Anwendungsbereichen als außergerichtliches Konfliktregelungsverfahren erfolgreich eingesetzt, wie zB im Bereich Wirtschaft, Raumplanung, Schule - Vereinen, Parteien und Institutionen - bei Wirtschaftsstreitigkeiten und Umweltangelegenheiten - aber auch in den klassischen Bereichen wie der Familienmediation, der Trennungs- und Scheidungsmediation.
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Die Mediation verläuft in einzelnen Schritten, die aufeinander aufbauen, die Konfliktthematik immer näher be- bzw durchleuchten und letztendlich zur Lösung des Konflikts führen. Jeder Schritt widmet sich einer ganz speziellen Thematik, wobei bestimmte Punkte besprochen bzw. Fragen geklärt werden.
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Die Aufgabe des Mediators/der Mediatorin liegt im Besonderen darin, ausgleichend und aufklärend in den Ablauf einzugreifen, um zB Machtungleichheiten auszugleichen, die Beteiligten auf gesetzeswidrige bzw. unrealisierbare Vereinbarungen aufmerksam zu machen und Lösungen ohne Verlierer und Sieger erarbeitet werden.
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» Die Konfliktparteien können ihre Angelegenheiten selbst regeln und müssen die Lösung ihrer Probleme nicht der Fremdentscheidung durch einen Richter überlassen. Die Beteiligten können so selbst über ihre Zukunft bestimmen und ihre Interessen wahren.
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Nach wie vor ist der Weg zum Gericht die gängigste Form, Konflikte zu lösen und zu entscheiden, sobald eine Konfliktlösung durch konstruktives Verhandeln der Streitparteien untereinander nicht mehr möglich scheint bzw. ist. Die Klärung der Angelegenheit wird schließlich dem Gericht übergeben, nach dem Motto "Wer Recht hat, soll nun der Richter entscheiden."
Zentrale Bedeutung im Gerichtsverfahren bekommt die Suche nach dem Schuldigen bzw. dem Verantwortlichen (wer gewinnt und wer verliert?) - der eigentliche Streit jedoch wird nicht behoben, so sind neuerliche Konflikte vorgezeichnet, wenn die Konfliktparteien auch in Zukunft noch miteinander zu tun haben.
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» absolute Freiwilligkeit aller Beteiligten » Bereitschaft aller Beteiligten, am Mediationsprozess mitzuwirken und Einbeziehung aller Konfliktparteien, die - in der Regel - auch anwesend sind » Interesse an der gemeinsamen Konfliktlösung
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Familienmediation Gruppen- und Teammediation Mediation in der Schule Miet- und Nachbarschaftskonflikte Umweltmediation Wirtschaftsmediation
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» Zukunftsorientierte Lösungen von Interessen und Konflikten, die alle Beteiligten zu "Gewinnern" machen sollen, sog. "win-win-solution" - dh dass alle Beteiligten mit dem Gefühl, etwas "dazugewonnen" zu haben und mit möglichst großen Gewinn den Mediations-Prozess beenden.
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Der Mediationsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung am Beginn einer Mediation und dient dazu, grundsätzliche Fakten, die vor allem die zivilrechtlichen Rahmenbedingungen der Mediation betreffen, verbindlich zu machen. Das sind etwa Honorar- und Stornobedingungen, Ort und Zeit, Fragen der Schweigepflicht (sowohl der Mediatorin oder des Mediators als auch der Medianden untereinander), der Rolle des Mediators (Was ist der "Auftrag"?), der Informations- und Kooperationsbereitschaft, sowie Regelungen betreffend die Unbefangenheit oder Ablehnungsgründe, Zahlungsmodalitäten usw. Besonders heikel ist der Umgang mit Fragen zu Verjährungs- und Verfristungsbestimmungen. |
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Für die Mitgliedschaft im Österreichischen Bundesverband der MediatorInnen (ÖBM) müssen MediatorInnen folgende Kriterien erfüllen...
Abgeschlossenene, 3-semestrige Mediationsausbildung mit folgenden Anforderungen:
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