| Beendigung eines Alleinvermittlungsvertrages durch vorzeitige Auflösung 3Ob 22/09w |
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| Liegt kein wichtiger Grund für die vorzeitige Auflösung eines Alleinvermittlungsauftrages vor, so kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nach allgemeinen Grundsätzen Schadenersatz verlangt werden. |



