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Bereicherungsanspruch wegen unrichtig gelegter Abrechnung - zur Aktiv- bzw Passivlegitimation der Wohnungseigentümer bzw des Verwalters 5Ob 54/09s PDF Drucken
Ein Bereicherungsanspruch richtet sich grundsätzlich gegen den Empfänger der Leistung, also gegen denjenigen, dem die Leistung zukommen sollte und nicht gegen den, dem sie (später) tatsächlich zugeflossen oder für den sie (später) faktisch verwendet wurde.