| Die Vertretung der Eigentümergemeinschaft § 18 WEG 5Ob 230/08x |
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| Der Verwalter kann als vertretungsbefugtes Organ der Eigentümergemeinschaft selbst wiederum rechtsgeschäftlich eine Vollmacht (Ermächtigung) erteilen. |
| Die Vertretung der Eigentümergemeinschaft § 18 WEG 5Ob 230/08x |
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| Der Verwalter kann als vertretungsbefugtes Organ der Eigentümergemeinschaft selbst wiederum rechtsgeschäftlich eine Vollmacht (Ermächtigung) erteilen. |