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Ist ein Miteigentümer berechtigt, das einem anderen Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung zugewiesene Wohnungseigentumsobjekt (hier: KFZ-Abstellplatz) kurzfristig (hier: zum Ein- und Aussteigen am Nachbarparkplatz) mitzubenützen? 5Ob 71/09s PDF Drucken
Wenn die sinnvolle Nutzung von ausschließlich zugewiesenen Wohnungseigentumsanteilen nur dann möglich ist, wenn Miteigentumsanteile anderer kurzfristig - ohne weitere Beeinträchtigung und aufgrund bisheriger Übung - mitverwendet werden, so widerspricht dies nicht dem im WEG normierten Gedanken der ausschließlichen Nutzung zugewiesener Wohnungseigentumsobjekte.