| Wenn die sinnvolle Nutzung von ausschließlich zugewiesenen Wohnungseigentumsanteilen nur dann möglich ist, wenn Miteigentumsanteile anderer kurzfristig - ohne weitere Beeinträchtigung und aufgrund bisheriger Übung - mitverwendet werden, so widerspricht dies nicht dem im WEG normierten Gedanken der ausschließlichen Nutzung zugewiesener Wohnungseigentumsobjekte. |



