| Kostenersatz einer schadhaft gewordenen Therme 9Ob 57/08k |
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| Im Geltungsbereich des § 3 MRG besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters zur Erneuerung einer schadhaft gewordenen Therme. |
| Kostenersatz einer schadhaft gewordenen Therme 9Ob 57/08k |
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| Im Geltungsbereich des § 3 MRG besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters zur Erneuerung einer schadhaft gewordenen Therme. |