Änderung eines im Wohnungseigentum stehenden Objektes gem § 16 WEG 2002 5Ob 19/09v

Februar 24, 2015

Die Änderung eines Objekts, welches sich auf einem im Zubehör-Wohnungseigentum stehenden Liegenschaftsteil befindet und folglich dem ausschließlichen Nutzungsrecht des Wohnungseigentümers unterliegt, ist nach Z 1 des § 16 Abs 2 WEG 2002 zu prüfen.