Der Umfang des Benützungsrechtes durch den Mieter 5Ob 61/09w
Februar 28, 2015Eine Kombination der Bestimmungen des § 8 Abs 2 MRG und § 18c MRG kommt schon wegen ihrer unterschiedlichen Eingriffsqualität in Rechte eines Mieters nicht in Betracht.
Eine Kombination der Bestimmungen des § 8 Abs 2 MRG und § 18c MRG kommt schon wegen ihrer unterschiedlichen Eingriffsqualität in Rechte eines Mieters nicht in Betracht.