Die ordentliche und richtige Abrechnung durch den Verwalter gem § 20 Abs 3 WEG 2002 5Ob 27/09w

Februar 28, 2015

Die von der Eigentümergemeinschaft an Reinigungskosten tatsächlich geschuldeten Beträge können im Allgemeinen nur jene sein, die auf einer rechtswirksamen Vereinbarung zwischen der (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft und dem Reinigungsunternehmen beruhen.