Die stillschweigende Erneuerung eines Bestandvertrages nach §1114 ABGB 1Ob 223/08p
Februar 28, 2015Trotz des Begriffs Erneuerung in § 1114 ABGB handelt es sich um eine Verlängerung, also die Fortsetzung des alten Vertrags.
Trotz des Begriffs Erneuerung in § 1114 ABGB handelt es sich um eine Verlängerung, also die Fortsetzung des alten Vertrags.