Die Vertretung der Eigentümergemeinschaft § 18 WEG 5Ob 230/08x
Februar 28, 2015Der Verwalter kann als vertretungsbefugtes Organ der Eigentümergemeinschaft selbst wiederum rechtsgeschäftlich eine Vollmacht (Ermächtigung) erteilen.
Der Verwalter kann als vertretungsbefugtes Organ der Eigentümergemeinschaft selbst wiederum rechtsgeschäftlich eine Vollmacht (Ermächtigung) erteilen.