Falsche Beratung über den Wert einer Liegenschaft bedeutet Provisionsverlust 7Ob 157/09b

Februar 24, 2015

Berät der Makler falsch über den Wert einer Liegenschaft, dann hat er auch kein Recht auf eine Provision. Daszeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (7 Ob 157/09b). Der Verkäufer kann vielmehr vomVertrag zurücktreten, ohne von Maklerseite Konsequenzen zu fürchten.

Nach Ansicht des Gerichts habe der Makler seinen Kunden falsch beraten, als er ihm ein Angebot vorgelegt hatte und angab, dass es sich dabei um den geschätzten Marktwert handelt und kein höherer Preis erzielbar wäre, der Kunde konnte aber das Objekt dann erheblich teurer verkaufen und musste für den Rücktritt vom Maklergeschäft keine Provision zahlen.