Kollision zwischen einem Bestandrecht an der gesamten Liegenschaft und einem zuvor durch Nutzungsvertrag eingeräumten Recht auf jederzeitigen freien Zutritt zu Mobilfunksendeanlagen am Dach 1Ob 99/09d

Februar 28, 2015

Im rechtsgeschäftlichen Verkehr sind nicht nur absolute Rechtspositionen Dritter zu respektieren, sondern auch bloß obligatorische Rechte, sofern diese bekannt oder zumindest leicht erkennbar sind.