Kostenersatz einer schadhaft gewordenen Therme 9Ob 57/08k
Februar 28, 2015Im Geltungsbereich des § 3 MRG besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters zur Erneuerung einer schadhaft gewordenen Therme.
Im Geltungsbereich des § 3 MRG besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters zur Erneuerung einer schadhaft gewordenen Therme.