Ordentliche Verwaltung iSd § 28 WEG iZm Ersatz der Barauslagen von „Haussprechern“ 5Ob 86/09x

Februar 28, 2015

Der Beschluss über den Ersatz von Barauslagen an sogenannte ?Haussprecher“ ist, auch wenn sie nicht die Qualität von Eigentümervertretern iSd § 22 WEG aufweisen, dem Bereich der ordentlichen Verwaltungsmaßnahmen zuzuordnen