Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses – zur Rügeobliegenheit des Unternehmers nach § 16 Abs 1 Z 1 MRG 5Ob 33/09b

Februar 28, 2015

Die Rüge muss zwischen dem rechtswirksamen Abschluss des Vertrags und der Übergabe des Bestandobjekts erfolgen.