Zu den Voraussetzungen eines wirksamen Ausschlusses wegen unleidlichen Verhaltens bei Eigentümerwechsel 3Ob 160/09i

Februar 28, 2015

Nur das endgültige Abstellen der Störung durch den Eigentümerwechsel bildet einen Oppositionsgrund; es muss also die bloße Möglichkeit der Fortsetzung der Störungen praktisch ausgeschlossen sein.