Zum Kündigungsgrund der Weitergabe des Mietgegenstandes gem § 30 Abs 2 Z 4 MRG 5Ob 139/09s
Februar 28, 2015Keine gänzliche Überlassung liegt vor, solange der Mieter die Wohnung weiterhin regelmäßig (wenngleich nicht immer) benützt, auch wenn er einem Dritten die Benützung der ganzen Wohnung gestattet.