Zum Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauches iSd § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG 3Ob 108/09t
Februar 28, 2015Wenngleich für den geltend gemachten Kündigungsgrund ein Verschulden nicht erforderlich ist, muss doch dem Mieter die Nachteiligkeit seines Gebrauchs bewusst oder die Schädlichkeit seines Verhaltens objektiv erkennbar gewesen sein.