Zur Auflösung des Verwaltungsvertrages wegen grober Verletzung der Verwalterpflichten gem § 21 Abs 3 WEG 2002 5 Ob 115/09m
Februar 28, 2015Bei der Prüfung von Auflösungsgründen ist jeweils eine Zukunftsprognose anzustellen.
Bei der Prüfung von Auflösungsgründen ist jeweils eine Zukunftsprognose anzustellen.