Zur Ersatzbeschaffung nach § 32 Abs 2 MRG bei Eigenbedarfskündigung 5 Ob 79/09t

Februar 28, 2015

Ersatzwohnungen sind bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz bereitzuhalten, um den Mieter gegebenfalls noch den Gebrauch der Wohnung zu ermöglichen.