Zur Frage, ob auch die Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum von der Möglichkeit abhängt, gleichartige Wohnungseigentumsobjekte schaffen zu können 5Ob 36/09v

Februar 28, 2015

Jeder Miteigentümer muss einen Teil annähernd gleicher Beschaffenheit erhalten.