Zur Frage, ob vorbeugende Maßnahmen gegen Schädlinge (hier gegen den Zuflug von Tauben) als Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen iSd § 21 Abs 1 Z 2 MRG zu beurteilen sind 5Ob 131/09i
Februar 28, 2015Nur unmittelbar der Vertilgung dienende Maßnahmen, nicht aber vorbeugende Maßnahmen durch Professionisten wie Baumeister-, Schlosser- und Glaserarbeiten, auch wenn sie durch Schädlingsplage notwendig geworden sind und deren künftiger Abwehr dienen, stellen Betriebskosten iSd § 21 Abs 1 Z 2 MRG dar.