Zur Teilungsklage gemäß § 830 ABGB bei einem Mischhaus 5Ob 12/09i

Februar 28, 2015

Einer wirklichen und gänzlichen Aufhebung der Gemeinschaft durch Zivilteilung nach § 830 ABGB bei gemischten Anlagen, also einer Aufhebung auch des bereits vorhandenen Wohnungseigentums, steht § 35 Abs 2 WEG 2002 entgegen.