Die Mediation verläuft in einzelnen Schritten, die aufeinander aufbauen, die Konfliktthematik immer näher be- bzw durchleuchten und letztendlich zur Lösung des Konflikts führen. Jeder Schritt widmet sich einer ganz speziellen Thematik, wobei bestimmte Punkte besprochen bzw. Fragen geklärt werden.

Nachfolgend die 7 Schritte des
Mediationsverfahrens, mit den Themen und Fragen, die darin zur Sprache kommen können (Beachten Sie jedoch: Dies ist ein Modell, welches das Mediations-Verfahren veranschaulichen soll – Konfliktverfahren in der Realität können natürlich davon abweichen!):

1. SUCHE UND AUSWAHL EINES MEDIATORS

Suche und Kontaktaufnahme mit einem Mediator/einer Mediatorin, nachdem sich alle Beteiligten für diesen Vermittler/diese Vermittlerin entschieden habe

2. EINFÜHRENDES VORGESPRÄCH

Was ist das Ziel und der Zweck der Mediation?
Beschreibung der Vorgehensweise, des Verfahrens der Mediation
Festlegung von Prinzipien und Verhaltensregeln
Erläuterung der Rolle des Mediators/der Mediatorin
kurze Konfliktdarstellung
Prüfung, ob Mediation zweckmäßig für die Lösung des Konflikts ist
Festlegung der Kosten für das Mediationsverfahren
Entschluss beider bzw. aller beteiligten Parteien, dass eine Mediation durchgeführt werden

3. KONFLIKTDARSTELLUNG UND SAMMLUNG VON TATSACHEN UND HINTERGRÜNDEN

Themenbereiche des Konflikts werden erarbeitet
Offenlegung von Zahlen und Fakten
Problem- und Streitpunkte werden gesammelt
Sichtweisen der einzelnen Konfliktparteien werden dargestellt
Gefühle, Wünsche und die Interessen der Konfliktparteien können zum Ausdruck kommen
Abbau der emotionsgeladenen Stimmung
Konfliktmuster werden „durchleuchtet“
„Spiegelung“ der Standpunkte, Zusammenfassung des Gehörten durch den Mediator/die Mediatorin

4. KONFLIKTBEARBEITUNG – SUCHE NACH MÖGLICHEN KONFLIKTREGELUNGEN

Versuch, Respekt und gegenseitige Akzeptanz zu fördern
Wo liegen die wirklichen Probleme und Interessen?
Verstehen der unterschiedlichen Sichtweisen
Herausarbeitung der Unterscheide und Gemeinsamkeiten
Sammeln der Bedürfnisse und Lösungswünsche der Parteien
Sammeln von Vorschlägen und Lösungsmöglichkeiten
Entwicklung von Ideen für die Konfliktlösung

5. SUCHE NACH LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN – VERHANDELN – ÜBERPRÜFUNG DER TATSÄCHLICHEN UMSETZUNG DER KONFLIKTREGELUNG(EN)

die Kommunikation zwischen den Konfliktparteien sollte wiederhergestellt sein
neue, kreative Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen wird wieder möglich
„Ideen-Brainstorming" – gemeinsam werden kreative Ideen gesammelt und der Weg für neue Verhaltensmuster geebnet
Entscheidungskriterien werden aufgestellt
welche Lösungsmöglichkeiten entsprechen den Bedürfnissen der einzelnen Parteien?
Arbeit an der Lösung der (Sach-)Probleme
Erforschung von Lösungsmöglichkeiten und Herausarbeitung jener Lösung, welche für alle Konfliktparteien gewinnbringend sein könnte
beste Lösung wird ausgewählt und verhandelt
Umsetzungsmöglichkeit der Lösung wird geprüft
Vergleich der vereinbarten Lösung mit einer potentiellen gerichtlichen Lösung
Einigung auf die beste Lösung, die von allen Beteiligten akzeptiert wird (Konsens!) und allen einen Gewinn bringt („win-win-solution“)
Beschreibung der verhandelten Lösung in einem Protokoll (Memorandum)

6. VERTRAGSABSCHLUSS – RECHTLICHE ÜBERPRÜFUNG

schriftliche Vereinbarung wird ausgearbeitet
Vertragsentwurf sollte durch Berater/Anwalt geprüft werden
Unstimmigkeiten, Benachteiligungen und Auslassungen werden in der schriftlichen Vereinbarung korrigiert
endgültiger Vertragsabschluss und gegebenenfalls rechtliche Überprüfung
Unterzeichnung der Mediationsvereinbarung von allen Beteiligten

7. NACHBETREUUNG – VOLLZUGSÜBERPRÜFUNG

je nach Vereinbarung (von einmalig bis zur ständigen Betreuung über einen Zeitraum hinweg)
Prüfung: Können die Vereinbarungen, die im Mediationsverfahren erarbeitet wurden, in der Realität umgesetzt werden?
Ist das erarbeitete Konfliktlösungsverhalten auch bei tatsächlichen Kommunikationsproblemen und/oder Konfliktsituationen erfolgreich und brauchbar?
der Mediator/die Mediatorin fungiert in dieser Phase weiterhin als AnsprechpartnerIn
die Nachbetreuung geht zu Ende, wenn sich die ehemaligen Konfliktparteien an die Vereinbarung gewöhnt haben und sich herausgestellt hat, dass diese realitätstauglich ist und Konflikte ohne Unterstützung von Außen wieder gelöst werden können

nemeth old